Sammelurkunden für Wertpapiere, die zur Vereinfachung der Wertpapieraufbewahrung und des Wertpapierhandels ausgegeben werden. Die Globalurkunden werden, soweit sie nicht in die Depots von Großanlegern hereingenommen werden, bei den Wertpapiersammelbanken hinterlegt. Besitzübertragungen erfolgen dann durch die Wertpapiersammelbanken nur noch buchtechnisch auf den Wertpapiergirokonten (Globalaktie, Globalanleihe, Wertpapiergiroverkehr).
Bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegte Sammelurkunde, die den Druck zahlreicher Einzelurkunden erspart, soweit diese durch die Girosammeiverwahrung nicht benötigt werden. Bei Neuemissionen wird immer häufiger darauf hingewiesen, dass für Anleger die Auslieferung von Einzelurkunden ausgeschlossen ist und nur ein Anspruch auf Buchung in einem Depot möglich ist. Wegen des Wertpapierrechts muss mindestens eine effektive Urkunde vorhanden sein.
Wird gedruckt für die bei der Wertpapiersammelbank in Girosammeiverwahrung befindlichen, wenig bewegten Wertpapiere (Globalaktien, Globalstücke bei Anleihen). Globalurkunden werden auch bei Neuemissionen (Emission) bis zur Auslieferung der effektiven (= tatsächlichen) Stücke gebildet und bei der Wertpapiersammelbank hinterlegt, damit der Börsenhandel sofort beginnen kann.
Sammelurkunde, die den Wertpapierbesitz für alle Wertpapierbesitzer verbrieft.
Es handelt sich dabei um Sammelurkunden für Wertpapiere, insbesondere Anleihen und Aktien. Sie vereinfachen die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren. Bei Neuemissionen werden bis zur Einlieferung der Einzelurkunden beim DKV oft Globalurkunden eingereicht, damit sofort mit dem Börsenhandel begonnen werden kann.
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