Wie bei der Hypothek kann eine Grundschuld als Buch- oder Briefgrundschuld bestellt werden. Bei letzterer wird ein Grundschuldbrief ausgestellt, der wegen seiner beweglicheren Übertragbarkeit (schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe) bevorzugt wird.
Urkunde, die über eine Grundschuld ausgestellt werden kann (Briefgrundschuld; Ggs.: Buchgrundschuld). Kein Wertpapier. Sagt nichts über Einzelheiten eines Grundstücks aus; dafür muss das Grundbuch eingesehen werden. Erhöht aber die Flexibilität einer Grundschuld, da sie die einfache Abtretung der Grundschuld durch Abtretungserklärung und Übergabe des Briefes zu-lässt.
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