Das von der Bankenaufsicht bei Kreditinstituten als Haftungsgrundlage angesehene Eigenkapital einer Bank. Das haftende Eigenkapital ist Grundlage zahlreicher Beschränkungen für die Banktätigkeit, z.B. bei Großkrediten oder durch die Grundsätze über Eigenkapital und Liquidität. Das haftende Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem Kernkapital. Dies sind alle in der Bilanz gebuchten Teile des Eigenkapitals nach Abzug bestimmter Posten wie eigene Aktien oder Kredite an Gesellschafter zuzüglich des anerkannten freien Vermögens der Inhaber oder persönlich haftenden Gesellschafter. Zusätzlich zum Kernkapital kann bis zur selben Höhe Ergänzungskapital zugerechnet werden.
Summe des Kern- und Ergänzungskapitals, das ein Kreditinstitut zur Unterlegung seiner Risikopositionen vorhalten muß.
Bankeigenmittel nach KWG, Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholdinggruppen.
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