Kreditinstitute werden als Handelsbuchinstitute bezeichnet, wenn das Volumen ihres Eigenhandels bestimmte Bagatellgrenzen überschreitet (vgl. zu den relevanten Grenzen: Nichthandelsbuchinstitute). Die Klassifizierung als Handelsbuchinstitut hat zur Folge, daß diese Kreditinstitute die aus dem Eigenhandel resultierenden Zins- und Aktienkursrisiken berechnen und mit Eigenkapital unterlegen müssen. Nichthandelsbuchinstitute können diese teilweise recht komplexe Risikoberechnung vermeiden, statt dessen erfolgt bei Positionen des Handelsbuches eine Unterlegung des Adressenausfallrisikos. Lediglich für Preisrisiken, welche aus Rohwaren- und Fremdwährungsgeschäften resultieren, wird für beide Institutsgruppen eine einheitliche Vorgehensweise vorgeschrieben.
Institut, das den Vorschriften über das Handelsbuch nach KWG unterliegt. Ggs.: Nichthandelsbuchinstitut.
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