sind Löhne für Tätigkeiten, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Be- oder Verarbeitung eines Probduktes stehen. Zu den Hilfslöhnen zählen z.B. die Entgelte für Vorarbeiter und Einrichter, Transportdienste, Reinigungsarbeiten usw. Die Hilfslöhne sind einem Produkt nicht direkt zurechenbar und gehören zu den echten Gemeinkosten (vgl. Planung der Hilfslöhne).
In der Kostenrechnung werden Löhne, die einzelnen Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden können, als Hilfslöhne bezeichnet.
Ein Hilfsarbeiter ist nicht zur Erstellung eines Produktes beschäftigt, sondern hilft aus wo er gebraucht wird. Sein Lohn wird als Hilfslohn erfasst, da er keiner einzelnen Kostenstelle zugerechnet werden kann.
Bsp.: Der Monatslohn eines Hilfsarbeiters in einer großen Baumarktkette beträgt EUR 1.200,-. Seine Tätigkeit besteht im Ein- und Ausladen von Waren, Verpacken der verkauften Produkte und anderen einfachen Tätigkeiten in der Reparaturabteilung. Er hilft dort, wo er gebraucht wird. Dieser Hilfslohn kann keiner einzelnen Kostenstelle direkt zugerechnet werden.
Hilfslöhne ist die praxisübliche Bezeichnung für Gemeinkostenlöhne, also für alle Löhne, die nicht als Fertigungslöhne direkt auf die Kostenträger verrechnet werden können.
Personalkosten
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