mit umfassenden Kompetenzen ausgestattetes Exekutivorgan der 1951 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Ihre Aufgaben werden seit der Fusion der Organe der drei Europäischen Gemeinschaften (EG) am 1. 7. 1967 von der gemeinsamen Kommission der EG nach Massgabe der Bestimmungen des EGKS-Vertrags wahrgenommen.
Von 1952 bis 1967 das Exekutivorgan der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Montanunion. Mit Inkraftreten des sog. Fusionsvertrages am 01.07.1967 ist an die Stelle der H. B. (wie auch der Kommission der EWG und der Kommission der Europäische Atomgemeinschaft — EURATOM) die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG) getreten; heutige Bez.: EU-Kommission.
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