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Europäische Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM)

Durch die Römischen Verträge am 25. März 1957 neben der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründete Gemeinschaft zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. Durch den Fusionsvertrag von 1967 gingen die Organe der EAG, der EWG und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in die der Europäischen Gemeinschaften (EG) auf. Vorrangigstes Ziel bei der Gründung der EAG war es, den Lebensstandard in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften durch die schnelle Schaffung und Entwicklung von Kernindustrien zu erhöhen. Zu den zentralen Aufgaben gehören Forschung und Entwicklung, Vorsorge im Gesundheitswesen, Sicherstellung der Versorgung mit Erzen und Kernbrennstoffen, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für verwendete Materialien und Ausrüstungen sowie die Stärkung der Ausbildung von Fachkräften.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre:

Zusammenschluß zur Förderung der europäischen Kernenergie. >Europäische Union (EU)



(EAG, EURATOM) eine der drei Europäischen Gemeinschaften (EG). Die EAG wurde am 25. 3. 1957 zusammen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die sog. Römischen Verträge, die am 1.1. 1958 in Kraft traten, von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. 1973 traten Grossbritannien, Dänemark und Irland, 1981 Griechenland und 1986 Spanien und Portugal in Verbindung mit ihrem Beitritt zur EG auch der EAG bei. Euratom ist wie die übrigen Europäischen Gemeinschaften eine überstaatliche (supranationale) Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und Gesetzgebungsbefugnis, die die Förderung der Kernforschung und der friedlichen Nutzung der Atomenergie zum Ziel hat. Um dieses Ziel zu erreichen, weist der EAG-Vertrag Euratom folgende Aufgaben zu: •     Entwicklung und Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Kernenergie, •     Aufstellung einheitlicher Sicherheitsnormen, •     Förderung von Investitionen in der Kernindustrie, •     Sicherung der Versorgung aller Mitgliedstaaten mit Erzen und Kernbrennstoffen, •     Überwachung der Verwendung der Kernbrennstoffe, •     Schaffung eines gemeinsamen Marktes auf dem Gebiet der Kernenergie sowie •     Herstellung von Verbindungen zu anderen Ländern und internationalen Einrichtungen zur Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Diese Aufgaben werden seit der Fusion der Organe der drei Europäischen Gemeinschaften am 1.7. 1967 von der EG-Kommission, dem Rat der Europäischen Gemeinschaft, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Gerichtshof nach Massgabe der jedem dieser Organe im Europäischen Atom- gemeinschafts-Vertrag zugewiesenen Befugnisse wahrgenommen. Die Finanzierung der EURATOM-Aktivi- täten erfolgt seit 1971 vollständig aus den Mitteln des Gesamthaushalts der EG. Die EURATOM kann zur Finanzierung von Forschungsvorhaben oder von Investitionen auch Anleihen aufnehmen.      Literatur: Harbrecht, W, Die Europäische Gemeinschaft, 2. Aufl., Stuttgart, New York 1984.  



(EAG, EURATOM) eine der drei Gemeinschaften, durch deren Fusion am 1.7.1967 die - Europäischen Gemeinschaften (EG) entstanden sind. Grundlage der Europäischen Atomgemeinschaft ist der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAGV). Die Errichtung der EAG erfolgte zum 1.1.1958. Gegenstand des EAGV, der EURATOM mit völkerrechtlicher Rechtspersönlichkeit ausstattet, ist die zivile Nutzung der Kernenergie in den Mitgliedsstaaten. Die spezifischen Bestimmungen des EAGV haben Vorrang gegenüber den allgemeinen, alle Wirtschaftssektoren betreffenden Regelungen des EWG-Vertrages. In der EG entfielen 1989 rd. 13% der gesamten Energieerzeugung bzw. rd. 33% der Elektrizitätserzeugung auf die Kernkraft. Die Zielsetzung der Europäischen Atomgemeinschaft und die besondere Bedeutung einer gesicherten Energieversorgung für die wirtschaftliche Prosperität der Mitgliedsstaaten findet in einer Reihe im Gründungsvertrag näher spezifizierter Aufgaben Ausdruck. Hierzu zählen u.a. der Aufbau einer gemeinsamen Kernforschung, die Schaffung einheitlicher Sicherheitsstandards und Normen für den Gesundheitsschutz, die Förderung von Investitionen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, die gemeinsame Organisation der Versorgung der Mitgliedsstaaten mit Kernbrennstoffen sowie die Überwachung des Brennstoffkreislaufs zur Verhütung einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des spaltbaren Materials. Aufgrund der Zielsetzung, Grundlagenforschung zu betreiben und Ausbildungsaufgaben zu erfüllen, ging die Europäische Atomgemeinschaft von Anfang an weit über die Schaffung eines (sektoralen) gemeinsamen Marktes hinaus. Sichtbarer Ausdruck dessen sind die in den 60er Jahren errichteten gemeinsamen Kernforschungseinrichtungen: Ispra (Italien), Geel (Belgien), Petten (Niederlande) und Karlsruhe. Im Zuge der Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Forschung zur kontrollierten Kernfusion kam es zur Vereinbarung des sog. JET-Projekts (Joint European Torus). Der am 1.11.1993 in Kraft getretene Vertrag über die Europäische Union umfaßt als Mantelvertrag auch den EAGV.

Bestand unter dieser Bezeichnung von 1958 bis 1967, um die Kernforschung in Europa und die friedliche Nutzung der Kernenergie zu fördern. Wurde jedoch dann zur EG fusioniert.
Siehe auch: Europäische Gemeinschaft (EG)

(EAG), auch als EURATOM bezeichnet. Gegr. mit der Unterzeichnung des ersten der beiden Römischen Verträge am 23.03.1957, in Kraft getreten am 01.01.1958. Eine der drei ursprünglich selbstständigen Institutionen der Europäischen Gemeinschaften. Mit ihr sollte die Entwicklung der Kernindustrie und die Versorgung mit spaltbarem Material in den Mitgliedsstaaten sichergestellt werden. Den EURATOM-Vertrag unterzeichneten 1957 Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande; ihm traten 1973 Großbritannien, Dänemark und Irland, 1981 Griechenland und 1986 Portugal und Spanien bei. Das Forschungs- und Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion stellt das aufwändigste gemeinsame Projekt dar. EAG arbeitet eng mit der Internationalen Energie-Agentur, der Europäischen Kernenergie-Agentur (engl.: Nuclear Energy Agency — NEA) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zusammen.

Abk. für Europäische Atomgemeinschaft.

— > Europäische Atomgemeinschaft

Siehe: Europäische Gemeinschaft (EG)

Euratom

Die EUREX entstand 1998 durch die Fusion der Deutschen Terminbörse (DTB) und der Schweizer SOFEX. Sie ist eine der größten Terminbörsen der Welt. Der Handel wird elektronisch abgewickelt.

Europäische Atomgemeinschaft (EAG).

Abk. für Europäische Atomgemeinschaft.

Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM).

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