Mit diesem am 08.04.1965 in Brüssel unterzeichneten und am 01.07.1967 in Kraft getretenen Vertrag wurden die Exekutiv- und Legislativ-Organe der drei bis dahin rechtlich selbstständigen europäischen Gemeinschaften zusammengelegt. EGKS, EWG und EAG erhielten eine gemeinsame Kommission (s. EU-Kommission) sowie einen gemeinsamen Rat (s. EU-Ministerrat) und wurden unter der Bezeichnung Europäische Gemeinschaften (EG) organisatorisch zusammengefasst. Die anderen drei gemeinsamen EG-Organe, Europäischer Gerichtshof, Gemeinsame Versammlung (Europäisches Parlament) und Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) existierten bereits seit dem 01.01.1958.
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