(WSA) — (engl.) European Economic and Social Committee (EESC). Mit Inkrafttreten der Römischen Verträge am 01.01.1958 als beratendes Organ der EWG gegründet; heute ein Nebenorgan der Europäischen Union. Sitz: Brüssel. Der WSA besteht aus 222 weisungsungebundenen Personen, die vom EU-Ministerrat einstimmig auf Vorschlag der EU-Mitgliedstaaten ernannt werden und verschiedene Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens vertreten (wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, freie Berufe, Wissenschaft, Verbraucher, Umweltschützer, Familien, Vereine). Er arbeitet Stellungnahmen aufgrund einer Befassung durch die EU-Kommission, den EU-Rat oder das Europäische Parlament aus. Er muss vor Beschlüssen in einer ganzen Reihe von Politikbereichen gehört werden. So dient der WSA als „Sprachrohr der organisierten Bürgergesellschaft" auf europäischer Ebene und wirkt an der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes mit. http://www.esc.eu.int
Vorhergehender Fachbegriff: Europäischer Wechselkursverbund | Nächster Fachbegriff: Europäischer Wirtschaftsrat
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|