ist ein Makler, der Grundstücke, Hypotheken oder auch Wohnungen vermittelt. Er ist ein sogenannter Zivilmakler (§§ 652 ff BGB) und kein - Handelsmakler.
Art der Zivilmakler für die gewerbsmässige Vermittlung oder den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstü- cke, gewerbliche Räume, Wohnräume usw. Viele Banken üben diese Funktion unmittelbar oder - häufiger - über Tochtergesellschaften aus (Immobilienservice).
Makler
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