Massnahme der regionalen Wirtschaftspolitik, durch die Arbeitsplätze in Fördergebieten geschaffen, deren Wirtschaftskraft gestärkt und die Regionalstruktur verbessert werden sollen. Die Industrieansiedlung wird durch ergänzende Massnahmen, wie Vorleistungen im Ausbau einer betrieblichen bzw. lokalen Infrastruktur (Industriehöfe, Erschliessung von Gewerbegebieten), flankiert. In den 50er und 60er Jahren war die Industrieansiedlung im ländlichen Raum Bestandteil einer regionalpolitischen Konzeption der Dezentralisierung sowie ein von den Gemeinden praktiziertes Verfahren zur Verbesserung des kommunalen Steueraufkommens ("jedem Dorf seinen Industriebetrieb"). Diese Zielsetzung hat durch die Finanzreform 1970 erheblich an Bedeutung eingebüsst.
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