(engl. decentralization) Dezentralisierung ist ein die betriebliche Aufgabenverteilung betreffender Begriff der + Organisation. Dezentralisierung bedeutet, dass gleichartige Aufgaben auf mehrere Stellen übertragen werden. Die Gleichartigkeit kann sich auf unterschiedliche Merkmale beziehen, wie z. B. den Verrichtungs oder den Objektaspekt oder den Raumbezug. Dezentralisierung nach einem Merkmal bewirkt häufig Zentralisierung nach einem anderen Merkmal. Durch Dezentralisierung wird eine größere Anzahl entsprechend der Aufgabe qualifizierten Personals benötigt, Spezialisierungseffekte werden vermindert. Es ist eine erhöhte Aufgabenidentifikation der Mitarbeiter zu erwarten.
Dezentralisation
1. In der Organisationstheorie: Pendant zu Zentralisierung. 2. Organisierungsform der betrieblichen Datenverarbeitung, die durch Bereitstellung räumlich verteilter EDV-Kapazität an entsprechenden Stellen im Unternehmen gekennzeichnet ist. Impulse zur Dezentralisierung gingen zum einen von nachteiligen Erfahrungen mit zentralisierten EDV-Bereichen (vor allem bei Konzernen mit weitgehend eigenverantwortlichen Sparten und geographisch verteilten Werken), zum anderen von dem wachsenden Angebot an Mikrocomputern aus, die von den hardware- wie softwaremässigen Voraussetzungen her für einen dezentralen Einsatz in den Fachbereichen geeignet sind. Dezentralisierung ist demnach eine Organisationsform, die historisch auf der klassischen, zentral orientierten EDV aufsetzt und dem Trend folgt, Rechnerleistung überall dort verfügbar zu machen, wo sie benötigt wird (personal computing). Zwischen den Alternativen Zentralisierung und Dezentralisierung gibt es eine Vielzahl von Mischformen, aus denen jedes Unternehmen die individuell beste Lösung finden muss. Dezentrale Lösungen bieten sich an, wenn Vorteile im Bereich von Kosten und Organisation entstehen durch günstigeres Preis/ Leistungsverhältnis, bessere Grössenvariation, bessere Anpassung an den technischen Fortschritt, sinnvollen Einsatz von Spezialsystemen, hohe Motivation der Mitarbeiter und geringere Fixkosten der einzelnen Systeme. 3. regionalpolitische Entwicklungskonzeption, die das Ziel der Entballung mit Massnahmen an der Peripherie oder ausserhalb eines Verdichtungsraumes ("Industrie aufs Land") sowie mit Instrumenten der Verzögerung des Agglomerationsprozesses verknüpft, etwa durch Ansiedlungsverbote im Verdichtungsraum. Eine extreme Ausprägung erfährt die Dezentralisierung als "Antiballungs- konzept". Eine besondere Variante der Dezentralisierung wird mit dem Prinzip der "dezentralen räumlichen Konzentration" durch den Ausbau leistungsfähiger Zentren angestrebt (zentrale Orte).
Übertragung von Aufgaben und Entscheidungen auf Selbstverwaltungseinheiten bzw. Abteilungen und niederrangigere Instanzen.
Die Dezentralisation bezeichnet die organisatorische Verteilung von Aufgaben auf verschiedene Stellen. Als Formen der Dezentralisation werden die Verteilung nach dem Verrichtungsprinzip und nach dem Objektprinzip unterschieden. Unter Dezentralisation wird auch die damit zusammenhängende Verteilung von Entscheidungsbefugnissen verstanden. Sie beinhaltet dann eine Delegation von Entscheidungen.
Gegensatz: Zentralisation
Zentralisation
Als Dezentralisation (Gegenteil: » Zentralisation) bezeichnet man die organisatorische Verteilung von Aufgaben auf verschiedene Stellen (Stellenbildung). In der Organisationslehre unterscheidet man vor allem zwischen der VerrichtungsDezentralisation (Verrichtungsprinzip) (getrennte Aufteilung gleicher Verrichtungen auf verschiedene Stellen) und der ObjektDezentralisation (Objektprinzip) (getrennte Aufteilung gleicher Objekte auf verschiedene Stellen). Häufig wird der Begriff (vor allem in der angloamerikanischen Literatur) ausschließlich zur Kennzeichnung der Verteilung von Entscheidungsbefugnissen verwendet. Dezentralisation ist dann Ausdruck einer Delegation von Entscheidungen.
Siehe auch: Zentralisation
Art der Bankorganisation i. S. v. Aufbauorganisation, in der Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten auf verschiedene, oft zahlreiche Träger verteilt sind.
In der Wirtschaftssoziologie: [1] Zerlegung des Aufgabenkomplexes eines Betriebes, einer Unternehmung oder einer Behörde in Teilaufgaben und Teilbereiche.
[2] Übertragung selbständiger, in bestimmtem Umfang aber begrenzter Anordnungsund Dispositionsbefugnisse auf untergeordnete Funktionsträger zur Beschleunigung der für einen Teilbereich zutreffenden Entscheidungen.
[3] Übertragung von Entscheidungsbefugnissen innerhalb eines regionalen Bereichs. Auch gewählte oder von den örtlichen Wählern ernannte Körperschaften in bezug auf Rechtsnormen, denen die Bewohner des regionalen Bereichs unterworfen sind.
(in der Organisation). Bei der Dezentralisation werden gleichartige Teilaufgaben verschiedenen Organisationseinheiten übertragen. Dagegen ist die Zentralisation (auch Zentralisierung) die Zusammenfassung von gleichartigen Teilaufgaben auf eine Organisationseinheit nach bestimmten Kriterien. Siehe auch Aufbauorganisation.
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