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Stellenbildung

Soll in der Organisation personenunabhängig zunächst abstrakt erfolgen. Sie kann aber auch bereits auf eine bestimmte Person zugeschnitten werden, was allerdings nicht unproblematisch ist, da bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis selten eine Person mit exakt gleichem Eignungsprofil zu finden ist. Dies erfordert dann einen veränderten Zuschnitt dieser Stelle, was wiederum nicht ohne Auswirkungen auf die organisatorisch benachbarten Stellen bleiben wird. Die Stellenbildung kann anhand technischer Ausstattungen erfolgen. Sie kann auch auf Basis rechtlicher Normen vorgenommen werden. Ziel ist die Spezialisierung als Form der Arbeitsteilung, bei der Teilaufgaben unterschiedlicher Art entstehen, deren Ausführung spezialisierten Personen übertragen wird. Die horizontale Spezialisierung beschreibt dabei den Umfang der Aufgaben, die eine Person wahrnimmt. Personen, die eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben wahrnehmen, gelten als Generalisten. Die vertikale Spezialisierung betrifft die qualitative Trennung zwischen Aufgabenplanung und -kontrolle. Einfache repetitive Aufgaben weisen eine hohe vertikale Spezialisierung auf, komplexe seltene Aufgaben eine geringe Spezialisierung.

Stellenbildung bedeutet Zuordnung von im Rahmen der Aufgabenanalyse ermittelten Teilaufgaben auf Personen. Aufdiese Weise entstehen Stellen, d. h. einer (gedachten) Person zugewieseneAufgabenkomplexe, die üblicherweise in ihrem Bestand vom Personenwechsel unabhängig sind. Mit der Bildung einer Stelle, dem kleinstenGestaltungselement der » Aufbauorganisation, wird der Kompetenzbereich (Kompetenz) einer Personabgegrenzt. Grund problem der Stellenbildung ist, das Leistungsprofil der Aufgabenträger mit dem Anforderungsprofil der Aufgaben in Übereinstimmung zubringen. Die Möglichkeiten der Zuordnung von Teilaufgaben zu Aufgabenträgern sind vielfältig (Dezentralisation, Zentralisation); sie werden in der Praxis u. a. durch Orientierung an Berufsbildern eingeschränkt.

(Aufgabenzuordnung) Festlegung von Aufgabeninhalt, Aufgabenspielraum und Aufgabenumfang für eine Stelle. Im ersten Schritt wird die betriebliche Gesamtaufgabe in Teilaufgaben zergliedert (—Aufgabenanalyse), anschliessend werden die Teilaufgaben zu Stellen zusammengefasst (Aufgabensynthese). Die einer Stelle zugeordneten Teilaufgaben beschreiben deren Aufgabeninhalt. Je nachdem, wie präzise die Aufgaben gekennzeichnet sind, verbleibt ein mehr oder weniger grosser Aufgabenspielraum. Daneben ist der Aufgabenumfang für die Zuordnung von Teilaufgaben auf Stellen zu beachten.    Literatur: Frese, E., Aufbauorganisation, Giessen 1976. Kieser, A./Kubicek, H., Organisation, 3. Aufl., Berlin, New York 1992.

siehe  Stelle.

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