Die Insolvenzordnung wurde am 21. April 1994 im deutschen Bundestag ver abschiedet und trat zum 1. Januar 1999 in Kraft. Sie reformierte das deutsche Konkursrecht und schuf mit dem neuen Insolvenzverfahren ein Verfahren, das Konkurs und Vergleich miteinander verbindet. Der Begriff Konkurs wurde grundsätzlich und auch in anderen Rechtsnormen durch den Begriff der Insolvenz ersetzt. Die Insolvenzordnung regelt das gerichtliche Insolvenzver fahren, das über das Vermögen jeder juristischen und natürlichen Person eröff net werden kann, sofern Zahlungsunfähigkeit besteht oder droht. Näheres zum Insolvenzverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren.
Die ab 1. Januar 1999 geltende Regelung für die Behandlung von Privat- und Unternehmensvermögen bei Zahlungsunfähigkeit.
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