(Internalisierung externer Effekte) Die mit einer ökonomischen Aktivität verbundenen Konsequenzen von Produktion und Konsum, die nicht beim eigentlichen Produzenten bzw. Konsumenten anfallen, den »externen« Effekten (z. B. Gewässerverschmutzung) und dadurch verursachte soziale Kosten (Ausgaben für Gewässeraufbereitung) sollen so auf den Verursacher umgelegt werden (Verursacherprinzip), dass sie in seine einzelwirtschaftliche Kostenrechnung eingehen, d. h. internalisiert werden. Aus theoretischer Sicht ist diese Internalisierung zur Realisierung eines volkswirtschaftlichen Allokationsoptimums (ParetoOptimum) erforderlich.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Die mit einer internationalen ökonomischen Aktivität verbundenen Konsequenzen von Produktion und Konsum (z.B. Gewässerverschmutzung bei der Produktion im Ausland) und dadurch in diesem Land verursachten sozialen Kosten (Gewässerwiederaufbereitung) sollen auf den Verursacher umgelegt werden (Verursacherprinzip).
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