Beseitigung externer Effekte durch Berücksichtigung positiver externer Effekte in der Erlösfunktion bzw. negativer externer Effekte in der Kostenfunktion des Verursachers. Dies kann erreicht werden durch die Besteuerung bzw. Subventionierung der Aktivitäten, die externe Effekte auslösen, oder durch die entsprechende Gestaltung von Eigentumsrechten.
Übernahme von zusätzlichen Aktivitäten durch den Anbieter einer Dienstleistung im Rahmen des Leistungserstellungsprozesses. Übernimmt der Anbieter einzelne Aktivitäten, die zuvor der Nachfrager selbst durchgeführt hat, so steigt einerseits der Leistungsumfang des Anbieters und andererseits der Internalisierungsgrad. Eine Autowerkstatt z.B. steigert durch die Abholung/Lieferung des zu reparierenden Wagens vom/an den Arbeitsplatz eines Kunden seinen Internalisierungsgrad. Das Gegenteil der Internalisierung ist die Externalisierung.
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