Die Inventur kann auf verschiedene Weise vorgenommen werden. Die gebräuchlichste Methode ist die körperliche Bestandsaufnahme am Bilanzstichtag (Stichtagsinventur). Weiterhin unterscheidet man folgende Inventurvereinfachungsverfahren:
1. Stichprobeninventur: zulässig, wenn die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erfüllt sind.
2. Verlegte Inventur: Bestandsaufnahme kann ganz oder teilweise innerhalb der letzten drei Monate vor oder innerhalb der beiden ersten Monate nach Ende des Geschäftsjahres (Notwendigkeit der Vor- und Rückrechnung auf den Bilanzstichtag) durchgeführt werden.
3. Permanente Inventur: Bestände werden während des ganzen Geschäftsjahres überprüft und mit den Sollbeständen verglichen.
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