Erfassung der Wertminderung eines abnutzbaren Vermögensgegenstandes (z.B. einer Maschine) im Verlauf seiner planmäßigen Nutzung oder infolge außerplanmäßiger Ereignisse. Abschreibungen sind einerseits Kosten im Rahmen der betrieblichen Kostenrechnung, andererseits werden sie als Aufwand im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung (externes Rechnungswesen) erfasst. Dabei kann es zu Unterschieden bei der Wahl der Abschreibungsbasis (d.h. des Ausgangsbetrags für die Abschreibung), der Abschreibungsmethode sowie der zugrunde gelegten Nutzungsdauer kommen. Die über die Abschreibungen ausgewiesenen Wertminderungen eines Investitionsprojekts (z.B. einer Maschine) sowie die anderen Kostenbestandteile werden in einem wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen über die beim Absatz der hergestellten Produkte erzielten Erlöse wieder kompensiert oder sogar »überkompensiert«. Derjenige Teil der Erlöse, der der Höhe der Abschreibungen entspricht, wird auch als »verdiente Abschreibungen« bezeichnet. Er liegt in Geldform vor und kann zum Zwecke der Reinvestition verwendet werden.
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