Aktien, die aufgrund einer Kapitalerhöhung im laufenden Geschäftsjahr ausgegeben wurden und daher in dieser Periode noch nicht voll dividendenberechtigt (-. Dividende) sind. Sobald der Dividendennachteil im folgenden Geschäftsjahr nicht mehr besteht, entfallen der Zusatz »jung« und die gesonderte Börsennotierung ( Börse).
Bezeichnung für neue Aktien, die im Rahmen einer Grundkapitalerhöhung emittiert werden (Aktienemission).
Siehe:
Bezugsrecht
Gratisaktie
Fachbezeichnung für Aktien aus einer Kapitalerhöhung entweder vor der Durchführung der Kapitalerhöhung und nach Durchführung, soweit sie nicht die vollen Rechte wie die bisherigen Aktien haben, z.B. bei der Dividende.
sind die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien. Alte Aktien erhalten ein Bezugsrecht auf junge Aktien. Die unterschiedliche Bezeichnung wird so lange beibehalten, bis sich die beiden Aktienarten an der Börse angeglichen haben (Kurs, Dividende usw.); sie werden auch gesondert notiert. Danach fällt die Unterscheidung weg.
Junge Aktien oder neue Aktien sind die aufgrund des Bezugsrechts auf alte Aktien im Rahmen einer , Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien.
(österreichisches Recht), auch neue Aktie; darunter werden Aktien verstanden, die im Zuge der Gründung der AG oder einer effektiven Kapitalerhöhung ausgegeben werden; der Begriff der jungen Aktie stammt ursprünglich aus dem Steuerrecht (steuerbegünstigter Erwerb nach § 18 Abs 1 Z 4, Abs 3 Z 4 öEStG).
Damit bezeichnet man neu ausgegebene Aktien, die noch nicht voll dividendenberechtigt sind. Diese Situation entsteht, wenn im Rahmen der Kapitalerhöhung eines Unternehmens die neuen Aktien zu einem Zeitpunkt ausgegeben werden, der abweichend ist vom Ende des Wirtschaftsjahres (Geschäftsjahr).
Dadurch dass sie nicht voll dividendenberechtigt sind, entsteht ein anderer Kurswert, sodass diese Werte auf der Kursliste separat geführt und auch separat gehandelt werden, bis die Gleichstellung mit den alten Aktien im zweiten folgenden Geschäftsjahr erfolgt.
Bez. f. d. im Rahmen einer Grundkapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft neu emittierten Aktien. Gegensatz: Alte Aktien. Inhaber alter Aktien erhalten i. d. R. ein Bezugsrecht auf (einen Teil) j. A.
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