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Kapitalerhöhung bei der Personengesellschaft und GmbH

Kapitalerhöhungen führen zu einer Aufstockung des Eigenkapitals von Unternehmen. Sie setzen Eigenkapitalfinanzierungen von Unternehmen voraus. Bei Unternehmen mit variablem Eigenkapital (Einzelunternehmung und Personengesellschaften) erfolgt die Kapitalerhöhung formlos durch die Verbuchung der neu zugeführten Eigenkapitalbeträge auf dem Eigenkapitalkonto des Unternehmers bzw. der(s) Personengesellschafter(s). Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) können die Stammeinlagen ihrer Gesellschafter entweder gegen Einzahlung oder durch Umbuchung aus Gesellschaftsmitteln erhöhen.

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