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Kleinaktionär

Aktionär, der lediglich Aktien einer Unternehmung im geringen Umfang besitzt.

Aktionär einer Aktienbank mit absolut wie relativ sehr geringem Aktienbesitz. Bei den Grossbanken überwiegen zahlenmässig Kleinaktionäre in hohem Masse.

 Aktionär, der nur in geringem Umfang an einer   Aktiengesellschaft beteiligt ist und daher als Ein­zelner keinen spürbaren Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann; siehe auch   Aktionärsvereini­gung

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