bezeichnet die Tatsache, dass die Kreditgewährung des Internationalen Währungsfonds (IWF) an seine Mitgliedsländer zur Bekämpfung von Zahlungsbilanzungleichgewichten an bestimmte Konditionen und wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft sein kann. Die wirtschaftspolitischen Auflagen des IWF nehmen mit steigender Inanspruchnahme der Kredittranchen im Rahmen der Ziehungsrechte eines Landes zu, und sie werden insb. auch für die Kreditgewährung aus sog. Bereitschaftskreditabkommen vereinbart. Im Prinzip gewährt der IWF Zahlungsbilanzkredite nur, wenn die ziehenden Länder ein Programm zur Stabilisierung der Währungslage des betreffenden Landes bei einem realistischen Wechselkurs verfolgen. Diese Generalklausel ist im Einzelfall sehr unterschiedlich auslegungsfähig.
Vorhergehender Fachbegriff: Kondition | Nächster Fachbegriff: Konditionalprogramm
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|