Methode der Verteilung von Anteilen an bestehenden Zollkontingenten, die den Kontingentscheininhaber berechtigt, zollbegünstigte Einfuhren einer bestimmten Warenmenge im Gültigkeitszeitraum des Zollkontingents zu importieren. Kontingentscheine werden in der Regel von Behörden ausgegeben (zum Beispiel Bundesamt für Wirtschaft (BAW), Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF)). Ihre Verwendung ist nur durch den Berechtigten zulässig. Deshalb sind nicht ausgenutzte Kontingentscheine an die Zollkontingentscheinstelle zurückzugeben.
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