gesetzliche Pflichtprüfung für Konzerne und Teilkonzerne, soweit diese zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten verpflichtet sind. Der Konzernabschluss ist unter Einbeziehung des Konzernlageberichts durch Konzernabschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) zu prüfen (§316 Abs. 2 HGB, §14 PublG). Die Konzernabschlussprüfung erstreckt sich auf folgende Teilbereiche: • Einhaltung der Vorschriften über den Konzernabschluss, • Konzernlagebericht sowie • Einhaltung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung bei in den Konzernabschluss einbezogenen, noch nicht geprüften Abschlüssen. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein schriftlicher Prüfungsbericht anzufertigen; weiterhin ist über die Erteilung des Bestätigungsvermerks zu entscheiden. Literatur: Adler, H.IDüring, W.ISchmaltz, K., Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 5. Aufl., Stuttgart 1987. Baetge, J. (Hrsg.), Konzernrechnungslegung und -prüfung, Düsseldorf 1990. Schnicke, Ch., Konzernabschlussprüfung, Organisation der, in: HWRev., 2. Aufl., Stuttgart 1992, Sp. 1029 ff.
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