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Konzernabschlussprüfung

gesetzliche Pflichtprüfung für Konzerne und Teilkonzerne, soweit diese zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten verpflichtet sind. Der Konzernabschluss ist unter Einbeziehung des Konzernlageberichts durch Konzernabschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) zu prüfen (§316 Abs. 2 HGB, §14 PublG). Die Konzernabschlussprüfung erstreckt sich auf folgende Teilbereiche: •   Einhaltung der Vorschriften über den Konzernabschluss, •   Konzernlagebericht sowie •   Einhaltung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung bei in den Konzernabschluss einbezogenen, noch nicht geprüften Abschlüssen. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein schriftlicher Prüfungsbericht anzufertigen; weiterhin ist über die Erteilung des Bestätigungsvermerks zu entscheiden.                                                 Literatur: Adler, H.IDüring, W.ISchmaltz, K., Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 5. Aufl., Stuttgart 1987. Baetge, J. (Hrsg.), Konzernrechnungslegung und -prüfung, Düsseldorf 1990. Schnicke, Ch., Konzernabschlussprüfung, Organisation der, in: HWRev., 2. Aufl., Stuttgart 1992, Sp. 1029 ff.

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