Charakteristikum der Vollkostenrechnung, wonach sämtliche in der Kostenartenrechnung erfaßten Be- träge über den Betriebsabrechnungsbogen ohne Abspaltung von Abweichungen auf die Kostenträger durchgerechnet werden. Schwierigkeiten können sich bei Anwendung dieses Prinzips im Rahmen der Bewertung der innerbetrieblichen Leistungen zu Istkosten ergeben, wenn ein gegenseitiger Leistungsaustausch zwischen den Kostenstellen stattfindet. Im Rahmen der Normalkostenrechnung kann das Prinzip der Kostenüberwälzung dadurch realisiert werden, daß in gewissen Zeitabständen die Normalkostensätze aktualisiert werden. In der Teilkostenrechnung gilt der Grundsatz der Kostenüberwälzung nicht mehr. (+ Kostenträgererfolgsrechnung).
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