Marktpolitik bedeutet, dass die Unternehmung versucht, durch den Einsatz ihres absatzpolitischen bzw. beschaffungspolitischen Instrumentariums Einfluss auf den Markt zu nehmen, um die Marktdaten zu ihren Gunsten zu verändern. Dabei ist ein Markt die Verfahrensweise, bei der Angebot und Nachfrage aufeinander treffen und sich ein Preis bildet.
Marktpolitik hat die Menge der Entscheidungen zum Gegenstand, die auf die Steuerung und Regelung der marktbezogenen Aktivitäten abstellen und darauf ausgerichtet sind, Auswirkungen hinsichtlich der Nachfrageentscheidungen aktueller und potenzieller Marktteilnehmer herbeizuführen, von denen die Transformation des Leistungsangebots in konkret absetzbare Marktleistungen letztlich abhängt. Die Stellung der Marktpolitik als Bestandteil der Geschäftspolitik hat in jüngerer Zeit einen Bedeutungswandel erfahren, der ursächlich mit sich verändernden Bedingungen der wettbewerblich relevanten Umwelt und der Anpassung an geänderte Bedingungskonstellationen verbunden ist.
Oberbegriff für - Absatzpolitik und - Beschaffungspolitik.
Vorhergehender Fachbegriff: Marktpolarisierung | Nächster Fachbegriff: Marktportefeuille
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|