(Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. 6. 1968) hat wesentliche Teile des Un- fallschutzes umfassend modifiziert. Die Regelungen greifen dabei über den betrieblichen Arbeitsschutz hinaus. Nach dem Gesetz sind Hersteller und Importeure verpflichtet, nur noch unfallgeschützte technische Arbeitsmittel auf den Markt zu bringen. Ergänzt werden die Vorschriften durch die Arbeitsstoff- verordnung und spezielle Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Stoffen. Sie sehen eine umfassende Regelung für den Umgang mit diesen Substanzen vor sowie ein Beschäftigungsverbot für bestimmte Personengruppen und Bestimmungen über die gesundheitliche Überwachung.
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