Setzt man die Summe der Materialgemeinkosten (Gemeinkostenmaterial) in Relation zu einem Bezugsgrößenwert (meist Einzelmaterialkosten, denkbar sind aber auch andere Bezugsgrößen), so erhält man den Materialgemeinkostenzuschlag.
Gelegentlich ist es sinnvoll, die Zuschlagssätze zu differenzieren. Falls beispielsweise wert- und mengenabhängige Kosten berücksichtigt werden sollen, könnte dies folgendermaßen geschehen:
Sämtliche anfallenden Materialgemeinkosten müssen stets kalulatorisch berücksichtigt werden. Da jedoch eine direkte Zurechnung auf die einzelnen Kostenträger nicht möglich ist, muß für ihre Verteilung eine geeignete Methode gefunden werden. Mit Hilfe differenzierender Zuschlagssätze auf entsprechende mit den Gemeinkosten in sinnvollem Zusammenhang stehende Bezugsgrößen kann dieses Problem gelöst werden. Als geeignete Bezugsgrößen bieten sich für den Materialbereich das Einzelmaterial sowie die Hilfsund- Betriebsstoffe an. (Gemeinkostenzuschlag, innerbetriebliche Leistungsverrechnung)
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