Die Mediation ist ein Verfahren zur Verarbeitung und Lösung von Konflikten, indem die Leitung des Verfahrens einer unabhängigen, sachkundigen und neutralen Vermittlungsperson ("Mediator/in") übertragen wird, die von allen am Konflikt Beteiligten akzeptiert wird.
Klassisches Beispiel ist die Schlichtung in Tarifauseinandersetzungen. Ein Teil der Aufgaben entspricht der Moderation.
In der Umweltwirtschaft:
Verfahren der freiwilligen, auf Konsens abzielenden Schlichtung bei dem die Konfliktparteien - zumeist unter der Moderation neutraler Sachverständiger - außerhalb von konventionellen Verwaltungs- und Planungsverfahren, jedoch unter der gleichartigen Zielsetzung wie bei formalen Verfahren, nach gemeinschaftlich getragenen und verpflichtenden Lösungen suchen. Der neutrale, nicht mit Entscheidungsmacht ausgestattete Mediator/Schlichter hilft, die zur kooperativen Konfliktverarbeitung wichtigen Beteiligten auszumachen, den Verfahrensrahmen zu erarbeiten, das Konfliktpotential zu erfassen und frühzeitig Konsens- und Dissenslinien erkennbar zu machen, die Kommunikation unter den Beteiligten aufrecht zu erhalten und Vorschläge zum Interessenausgleich zu entwikkeln. Der Vorteil dieses Verfahrens gegenüber stärker formalisierten Methoden liegt zum einen in der Möglichkeit rascher und unkonventioneller Wege zur Überbrückung von Informationsasymmetrien und/oder Projektwiderständen. Entscheidender Nachteil der Mediation ist die Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Verhaltenskonstanz der Konfliktparteien und der geringere Verbindlichkeitsgrad verglichen mit gerichtlichen Entscheidungen oder behördlichen Genehmigungsbescheiden.
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