Nachtarbeit d.h. Arbeit während der Nachtstunden kann in zweierlei Formen auftreten: einmal als Überstunden, zum anderen als Schichtarbeit im Rahmen eines Dreischichtbetriebs. Während für die Überstunden Mehrarbeitszuschläge geleistet werden müssen, werden für schichtbedingte Nachtarbeit sogenannte Nachtarbeitszuschläge gezahlt. Diese Lohnabweichungen infolge besonderer Arbeitszeiten haben eine veränderte Kostenplanung zur Folge. Überstunden durch zeitliche Anpassung sind meist innerbetrieblich bedingt und fallen somit unter die Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter. Im System der Plankostenrechnung werden die dadurch entstehenden Kosten als besondere Personalkosteriart vorgegeben und den einzelnen Kostenstellen zugerechnet. Bei Übergang zu nachträgliche Kostenauflösung dreischichtiger Fertigung müssen Nachtarbeitszuschläge im Fertigungskostenplan berücksichtigt werden. Meist erfolgt dies durch gesonderte Erstellung eines Ergänzungsplans, der sämtliche zusätzlich entstehenden Kosten erfaßt. Aufgrund der Nachtarbeitszuschläge ändern sich die proportionalen Plankosten und damit der Grenzkostensatz.
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