Der Ö. dient in Städten und anderen Bevölkerungsballungsgebieten der Beförderung von Personen zwischen Wohnung und Arbeits-, Ausbil-dungs-, Einkaufs-, Unterhaltungs-, Informations und Versorgungsstätten. Die im Ö. tätigen Betriebe haben ihr Beförderungsangebot diesem Bedarf räumlich und zeitlich anzupassen (Betriebspflicht) und betreiben dazu mit Omnibussen, Straßenbahnen, Hoch-, UnterGrund und anderen Stadtschnellbahnen sowie erforderlichenfalls auch mit Passagierschiffen planmäßigen Linienverkehr (Fahr-planpflicht) zu festen Beförderungspreisen (Tarifpflicht) und -bedingun-gen (Beförderungspflicht). Der Wettbewerb der Betriebe untereinander ist durch Konzessionierung (Verkehrshoheit) beschränkt. Sie müssen jedoch mit dem Individualverkehr (Verkehrsart) konkurrieren. Die wirtschaftliche Lage des Ö. ist seit Jahrendurch steigende Defizite der Betriebegekennzeichnet.
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