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Ökosteuern

Umweltabgaben, Emissionssteuer  

Siehe auch: Umweltabgaben

Schlagwort, mit dem ausgedrückt werden soll, daß bestimmte Steuern eingesetzt werden sollen, um die Wirtschaftssubjekte zu umweltfreundlicherem Verhalten zu bewegen. Beispiel: Steuer auf den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) — derzeit in der Bundesrepublik Deutschland realisiert. Ansätze gibt es auch im Bereich der Mineralöl- und der Kfz-Steuer.

Sammelbegriff für Steuern, die zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Umwelt führen sollen. So bezeichnet man die Steuererhöhungen für den Energieverbrauch in den Jahren 1999 bis 2002 allgemein als Ökosteuern.



Begr. f. Steuern, deren Bemessungsgrundlage (Steuerobjekt) der Grad der Umweltbelastung bzw. Ressourceninanspruchnahme ist. Durch die
0. sollen „externe Kosten internalisiert", relative Preise bewusst verändert werden. Durch stufenweise, „künstliche" Preisanhebungen soll das Verhalten von Produzenten wie Konsumenten indirekt (marktkonform) so beeinflusst werden, dass Umweltbelastungen und Ressourcenverzehr verringert oder vermieden werden. Dies kann z. B. durch Steuern und Abgaben in den Bereichen Energieverwendung (Strom-, Mineralölsteuer), Verkehr (Kraftfahrzeugsteuer), Abfall (Verpackungssteuer), Luft (CO2-Abgabe, FCKW-Steuer), Wasser (Wasserabgaben) erfolgen. Zur Diskussion der ökologischen Steuerreform in Deutschland s. ökologische Steuerreform.

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