Eine Form des Factoring, bei der der Zahlungsgläubiger seinen Schuldner über den Verkauf der Forderungen an den Factor informiert und auf seinen Rechnungen einen entsprechenden Abtretungshinweis anbringt. Der Factor übernimmt die Debitorenbuchhaltung, das Inkasso und das Mahnwesen. Die sofortige Kaufpreiszahlung des Factors liegt in der Regel zwischen 80% und 95% der Forderung.
notifiziertes, offenes Factoring.
Bes. Form des Factoring. Der Zahlungsgläubiger (Exporteur) zeigt dem Zahlungsschuldner (Importeur) den Verkauf seiner Forderung an den Factor an und bringt zugleich einen entsprechenden Abtretungshinweis an. Dadurch ist der Schuldner nur noch berechtigt, an den Factor in schuldbefreiender Wirkung zu zahlen.
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