Ordnungsprüfungen sind vorwiegend formelle Prüfungen, durch die im Zusammenhang mit der Jahresabschlußprüfung die Einhaltung von Formvorschriften bezüglich der äußeren Ordnungsmäßigkeit (Ordnungsmäßigkeitsprüfung) der Buchführung und außerbuchhalterischer Bereiche sowie sonstiger Bereiche des Rechnungswesens festgestellt werden sollen.
Ordnungsprüfungen werden häufig in Vorprüfungen oder zwischenprüfungen zur Jahresabschlußprüfung durchgeführt; dabei ergeben sich i. d. R. Überschneidungen zwischen formellen und materiellen Prüfungen.
Ordnungsprüfungen werden zweckmäßigerweise für einen sachlich abgrenzbaren Bereich und für einen zeitlich festgelegten Abschnitt durchgeführt.
Die Ordnungsprüfungen haben besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) gewonnen. Andere Bereiche, die sich für Ordnungsprüfungen in Vor und zwischenprüfungen besonders eignen: Wareneingang, Warenausgang, Kontokorrent (einschließlich Saldenbestätigungen), Zahlungsverkehr.
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