Der neoliberale Wirtschaftstheoretiker Walter Eucken hat die Verteilung der Einkommen vor allem als ein Ergebnis der jeweils vorherrschenden - Marktform beschrieben. Dort wo der Wettbewerb auf monopolistischen und teilmonopolistischen Märkten beschränkt sei, werde der Arbeiter in der Regel weniger als das - Grenzprodukt seiner Arbeit erhalten. Eine gerechte Einkommensverteilung sei somit nicht von den Eigentumsverhältnissen, sondern von der Marktform auf den Arbeitsmärkten abhängig.
Eucken warnte davor, die Lösung der sozialen Frage von einer Transformation der verkehrswirtschaftlichen Ordnung in ein zentralverwaltungswirtschaftliches System zu erwarten. Das Sozialprodukt werde durch die Preismechanik der vollständigen Konkurrenz auf jeden Fall besser verteilt als durch willkürliche Entscheidungen privater und öffentlicher Machtkörper. Wie Eucken ist auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Ansicht, dass ein verbesserter Wettbewerb auf den Gütermärkten wesentlich dazu beitragen könne, den Verteilungskampf zu entschärfen. Für die Lohnfindung hat der Rat das “kosten-niveauneutrale Konzept” entworfen: Die Löhne sollten nicht stärker steigen als die Produktivität, erhöht um einen Zuschlag für die als unvermeidlich angesehene Preissteigerung. Um den Verteilungsstreit auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Ausmass zu reduzieren, hat der Rat ferner eine Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer bei begrenzter Haftung (Vermögensbildung) empfohlen. Die Grenzen der Umverteilung lägen um so näher, je weiter mit den Unterschieden in der Einkommensverteilung auch die Leistungsanreize abgebaut würden, die den Markt funktionsfähig hielten.
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