Da sich Gebühren, wie die meisten der zu den »verschiedenen Gemeinkosten, gehörenden Kostenarten sehr oft auf ein ganzes Rechnungsjahr beziehen, müssen sie in der
Planung gleichmäßig auf die Monate verteilt und in die Vorgabekosten miteinbezogen werden. Die zeitliche Abgrenzung dieser Kosten bei nur einmaliger jährlicher Zahlung erfolgt entweder auf Abgrenzungskonten der Finanzbuchhaltung oder durch eine statistische Abgrenzung in der Betriebsabrechnung.
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