Leistungen des Post- und Fernmeldewesens (Nachrichtenverkehr), dessen Träger in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Postreform 1990 (Poststrukturgesetz) die Deutsche Bundespost (DBP) war. Das Postwesen gliedert sich in den Brief-, Päckchen-, Paket-, Postzeitungs-, Geld-, Postreise-, Postscheck- und Postsparkassendienst, das Fernmeldewesen in Telefon-, Telegramm- und Telexverkehr. Das Postwesen ist bei steigenden Leistungen (bis auf Paket- und Telegrammdienst) — in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend defizitär, das Fernmeldewesen stark wachsend und gewinnbringend. Das Aufkommen im Briefdienst steigt noch (trotz Leistungsrückgang hinsichtlich der Geschwindigkeit und Häufigkeit der Zustellung), im Päckchen- und Paketdienst (bei steigendem Wettbewerb mit privaten Paketdiensten) und Kurierdiensten stagniert es, im Telegrammdienst ist es rückläufig. Alle Bereiche des Fernmeldewesens zeigen wachsende Tendenz (vgl. Tab.). Obwohl das Fernmeldewesen grosse Investitionsbeträge erfordert (durch die allerdings auch ein beachtlicher technischer Fortschritt realisiert wird), hat es infolge der monopolistischen Tarifdifferenzierung eine hohe Kostenüberdeckung (vgl. Tab.). Den Postreiseverkehr betrieb die DBP in Konkurrenz zum Bahnbusverkehr; diese Verhaltensweise wurde durch eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahre 1969 abgelöst durch die Pflicht der Kooperation der Träger des öffentlichen Strassenpersonenverkehrs.
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