Sammelt alle Geldentnahmen, die ein Geschäftsinhaber für private Zwecke vornimmt. Außerdem werden Beträge für entnommene Waren, Nutzung betrieblicher Einrichtungen etc. (Eigenverbrauch) dort erfasst. Entnahmen werden auf der Sollseite verbucht. Sofern Privateinlagen vom Geschäftsinhaber vorgenommen werden, werden diese auf der Habenseite des Privatkontos verbucht. Privateinlagen führen dem Unternehmen neue Kapitalteile zu. Privatentnahmen werden zunächst auf einem Unterkonto des Eigenkapitalkontos gesammelt und zum Geschäftsjahresende auf das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Private Einlagen oder Entnahmen wirken sich nicht auf den Erfolg (Gewinn/Verlust) des Unternehmens aus. Privatentnahmen betreffen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Unternehmer dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Verlauf eines Wirtschaftsjahrs entnimmt (§ 4, Abs. 1 EStG). Privateinlagen sind alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen, sonstige Wirtschaftsgüter), die der Unternehmer dem Betrieb im Verlauf eines Wirtschaftsjahrs zuführt (§ 4, Abs. 1 EStG).
Konto des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Privatbankier) zur Verbuchung seiner Gewinne und deren Entnahmen.
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