Der Begriff Produktionsstätte ist nicht eindeutig definiert. In der Regel wird darunter eine örtlich abgetrennte organisatorische Einheit verstanden, in der Sachgüter hergestellt werden; die Verwendung der Bezeichnung Produktionsstätte auf Dienstleistungserstellung ist nicht üblich. Produktionsstätte sind mit den für den geplanten handwerklichen oder industriellen Produktionsprozess (Kombinationsprozess) erforderlichen Potential und Verbrauchsfaktoren ausgestattet. Eine Produktionsstätte braucht keine rechtlich oder wirtschaftlich selbständige Einheit darzustellen, d. h. eine Unternehmung kann aus mehreren Produktionsstätten bestehen. Es ist deshalb auch nicht notwendig, dass die Produktionsstätte alle für Betrieb oder Unternehmung zur Erfüllung der Leistungsaufgabe erforderlichen Funktionen durchführt. Infolgedessen können sowohl Haupt-, Hilfs-, Neben oder Zweigbetriebe als selbständige Produktionsstätte bezeichnet werden. Die Produktionsstätte sollte begrifflich nicht mit dem Terminus Arbeitsstätte der amtlichen Statistik verwechselt werden. Letzterer ist wesentlich weiter, denn er erfaßt alle Stätten nicht landwirtschaftlicher Wertschöpfung, sofern diese örtlich voneinander getrennt sind.
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