Bei der Produktionsstatistik ist zwischen innerbetrieblicher und außerbetrieblicher zu unterscheiden. Die innerbetriebliche Produktionsstatistik (Statistik, betriebsw.) stellt ein Kontroll-, Steuerungs und Planungsmittel dar, das zusätzlich zum Rechnungswesen quantitative Informationen bereitstellt, die für die Regelung von Produktionssystemen unerläßlich sind. Es handelt sich dabei um primär und sek und ärstatistische Daten. Ohne vollständige Aufzählung der für die Bedürfnisse verschiedenartiger Betriebe notwendigen Statistiken seien nachstehend nur die wichtigsten erwähnt:
Auftragsstatistik für die Fertigungsablauf und Programmplanung (Produktionsplanung);
Materialverbrauchsstatistik für Materialbeschaffungs-, Einsatzplanung, Verbrauchsmengenerfassung, Lagerkontrolle etc.;
Produktionsmengen und -zeitsta-tistiken zur Fertigungsüberwachung; dazu gehören auch Daten über Fehlleistungen (Abfall, Ausschuß und andere Risiken) sowie Qualitätskontrollinformationen (stat. Qualitätskontrolle). Diese werden sowohl zur Überwachung wie in zunehmendem Maße für prozeßverändernde unmittelbare Lenkung eingesetzt. Ergänzt werden die Produktionsstatistik durch technische Daten, die eine Optimierung unter Berücksichtigung organisatorischer und technischer Nebenbedingungen ermöglichen;
Produktionsanlagestatistiken, wie z. B. für Kapazitätsausnutzung, Maschinenbelegung und Instandsetzungszeiten;
Personalzeitstatistiken, wie z. B. über Arbeitszeit (normal und Überstunden), Verlustzeiten und deren Ursachen, DurchschnittsProduktionsstufen
und Extremzeiten; Kostenstatistiken. Die überbetriebliche Produktionsstatistik (Entstehungsrechnung für Sozialprodukt) wird unterteilt in amtliche Statistiken zur Analyse des Konjunkturverlaufs, Strukturänderungen und volkswirtschaftliche Gesamtrechnung sowie die nichtamtliche Verbandsstatistik, die besonderen Zwecken einzelner Wirtschaftszweige dient. Die amtliche Produktionsstatistik wird auf Grund des Gesetzes über die Statistik des produzierenden Gewerbes vom6. 11. 1975 erhoben (Erhebungsbogen sind wahrheitsgemäß, vollständig, fristgemäß und unentgeltlich zu beantworten; Geheimhaltungspflicht der Behörden). Produktionszensen (Totalerhebungen) werden in fünfjährigen Abständen für eine begrenzte Zahl von Merkmalen bei allen Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten durchgeführt. Investitionserhebungen erfassen jährlich Investitionen und Bestände am Jahresanfang und -ende z. T. durch Zusammenfassung von Monatsberichten. Daneben werden Statistiken über den Auftragsbestand (jährl. im Dez.), Kostenstruktur (Stichproben bei Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten), Produktionserhebung (vierteljährlich) und Produktionseilberichte (ca. 1000 ausgewählte Produkte) erstellt. Diese Daten werden lfd. veröffentlicht und gehen gleichzeitig in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ein (Produktionskonto). Für statistische Zwecke werden ähnliche Produktionsprogramme zu Wirtschaftszweigen zusammengefaßt (10 Abteilungen, 29 Unterabteilungen, 206 Gruppen, 669 Untergruppen und 1397 Klassen).
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