Certificate of Quality, Certificat de Qualite Bescheinigung des Herstellers bzw. Lieferanten einer Ware, welche die Verwendung einwandfreien und vertragsgemäßen Materials bei der Herstellung bestätigt. Auch bei Fehlen von Sonderweisungen (zum Beispiel in Verträgen oder Akkreditiven) muß ein Qualitätszertifikat die Beschaffenheit der Ware im Sinne eines Gutbefundes bescheinigen. Es gibt keinen standardisierten Mindestinhalt, wie zum Beispiel einen Hinweis auf Verwendung einwandfreien Materials, die Gewähr für kontraktliche Beschaffenheit oder die Lieferung von Ersatzstücken bei Beanstandungen. Gleichwohl muß aus dem Zertifikat zweifelsfrei auf jeden Fall positiv hervorgehen, daß die Ware in Ordnung ist.
oder Qualitätszertifikat. Schriftliche Bescheinigung seitens des Herstellers oder Lieferanten, dass nur einwandfreies und vertragsgemäßes Material bei der Herstellung der Ware verwendet wurde. Im Außenhandelsgeschäft gebräuchlich. Qu. können auch Garantieerklärungen bzw. -verträge darstellen; auf deren Grundlage können Garantienehmer vertragliche Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz geltend machen.
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