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Quotieren

(Quotation) Beschluß der Börse (Zulassungsstelle) über die Zulassung eines Wertpapiers zum amtlichen Börsenhandel und die Aufnahme in das amtliche Kursblatt (in der Schweiz auch kotieren bzw. Kotierung) (Notierung).

Quotierung.

, Quotation. Beschluss der Börse (ihrer Zulassungsstelle) über die Zulassung eines Wertpapiers zum amtlichen Börsenhandel und die damit verbundene Aufnahme in das amtliche Börsenkursblatt. Auch als Kotieren bez. Ausdruck für die in Preisen (und nicht in Prozentsätzen vom Nennwert) erfolgende Notierung der Kurse. Vgl. Kotierung.

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