Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse (angelsächsischer Sprachgebrauch: Listing). Die Kotierung oder Zulassung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, abhängig von dem Börsensegment (amtlicher Handel, geregelter Markt, Freiverkehr), in dem die Notierung aufgenommen werden soll. Bei der Emission einer neuen Aktie muss in der Regel ein Emissionsprospekt mit allen wichtigen Daten über das Unternehmen veröffentlicht werden. Siehe auch: Prospekt, Emission
In der Schweiz Bez. f. für die Zulassung eines Wertpapiers zum dortigen amtlichen Börsenhandel. Vgl. Quotieren.
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