Die Rechtsformwahl gehört zu den konstitutiven Entscheidungen im Unternehmen und stellt sich bereits in der Phase der Unternehmensgründung. Mit der Wahl der Rechtsform werden bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt, z.B. hinsichtlich der Haftung, der Leitung des Unternehmens, der Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten und der Steuerbelastung. In vielen Fällen wird die Rechtsform über die gesamte Lebensdauer des Unternehmens beibehalten; bei wesentlichen Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse ist allerdings ein Rechtsformwechsel häufig sinnvoll oder gar unumgänglich. Die Ursachen hierfür können unterschiedlicher Natur sein. Expansionspläne gehen oft mit einem erhöhten Kapitalbedarf einher, der nur durch den Gang an die Börse gedeckt werden kann, bei Personengesellschaften kann bereits eine Veränderung des Gesellschafterkreises eine Umwandlung erforderlich machen. Auch ein beabsichtigter Unternehmenszusammenschluss hat rechtsformrelevante Konsequenzen. Wie bei den meisten konstitutiven Entscheidungen ist auch die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit finanziellen Aufwendungen (Notarkosten, Handelsregistereintrag, Publizitätskosten etc.) verbunden. Juristische Grundlage der Rechtsformen ist das Gesellschaftsrecht und das öffentliche Recht. Zu den wichtigsten privatwirtschaftlichen Rechtsformen gehören die Einzelunternehmung, die Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften, kombinierte Rechtsformen und Genossenschaften (Genossenschaft, eingetragene). Grundsätzlich sind Unternehmen frei in der Wahl ihrer Rechtsform, die Auswahl aus den zur Verfügung stehenden Rechts-formalternativen erfolgt unter Berücksichtigung unternehmensindividuell zu spezifizierender Kriterien für die Rechtsformwahl.
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