Anleihe ohne vorgesehene Tilgungsleistung.
Wird auch als ewige Anleihe bezeichnet; Anleihe ohne Tilgungszwang, d. h., der Emittent verpflichtet sich lediglich zur Zahlung der Zinsen auf unabsehbare Zeit.
Staatsanleihe ohne Tilgungszusage (ewige Anleihe) bzw. Bezeichnung für eine Anleihe ohne Rückzahlungstermin und ohne Rückzahlungsverpflichtung. In Einzelfällen offerieren ausländische Banken unbefristete Anleihen zu variablen Zinsen, die auf US-Dollar lauten. Der variable Zins wurde meist an den LIBOR (London Interbank Offered Rate) — jetzt: Euro-LIBOR — gekoppelt.
Für den Anleger sind diese Anleihen nicht kündbar, die Bank behält sich jedoch ein einseitiges Rückkaufsrecht (z. B. nach drei oder fünf Jahren) vor. Bei einem Engagement in solche Anleihen muss beachtet werden, dass der Schutz gegen Geldentwertung schwächer ist, als bei
Anleihen mit begrenzter Laufzeit.
Staatliche Anleihe ohne vorgesehene Tilgungsleistung. Der Schuldner ist nicht zur Tilgung seiner Anleihe verpflichtet. Im Falle einer unechten R. behält sich der Staat aber ein Kündigungsrecht vor; er tilgt seine Schuld zu nicht vorherbestimmten Terminen. Vgl. ewige Anleihe.
Vorhergehender Fachbegriff: Rentena passung | Nächster Fachbegriff: Rentenanpassung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|