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Rimesse

(1) (Tratte) ein in Zahlung gegebener Wechsel vor der Annahme;
(2) Zur Gutschrift bei der Bank eingereichte Wechsel und Schecks.
Rimesse ist die Bezeichnung für einen als Zahlungsmittel weitergegebenen Wechsel. Details: Wechsel.


bezeichnet beim Dokumenteninkasso das einzuziehende Dokument (Inkasso). Bekannt ist der Begriff auch als Ausdruck für einen gezogenen Wechsel, der von einem Rückgriffsberechtigten als Rückwechsel auf einen Rückgriffsschuldner gezogen wird.

1. Gezogener Wechsel, der noch nicht akzeptiert ist; Tratte. 2. Wechsel und Schecks, die ein Kunde seiner Bank zum Einzug bzw. zur Gutschrift auf sein Konto einreicht.

1. Gezogener Wechsel.
2. Wechsel, der - oft nicht akzeptiert - vom Aussteller seinem Lieferanten in Zahlung gegeben wird.
3. Wechsel und Schecks, die der Bankkunde seiner Bank zur Gutschrift auf seinem Konto einreicht.
4. Individuelle Geldüberweisungen ins Ausland: so von Gastarbeitern in ihre Heimat, von Auswanderern in ihr früheres Heimatland u. dgl.

(Kundenwechsel) Wechsel aus der Sicht desjenigen, der ihn erhalten hat (z. B. wenn. der Kunde eines Warengeschäfts seinem Lieferanten einen Wechsel in Zahlung gibt, in dem er oder ein dritter die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verspricht). Literatur: Hahn, 0., Die Kapitalformen: Eigen- und Fremdfinanzierung, in: Hahn, 0. (Hrsg.), Handbuch der Unternehmensfinanzierung, München 1971, S. 27 ff., insb. S. 53. Rimesse  

Nur noch selten verwendete Bez. f. einen Wechsel, der vom Wechselaussteller an den Wechselnehmer geschickt wird. Früher auch gebräuchliche Bez. f. einen Wechsel (oder Scheck), der einem Kreditinstitut zum Inkasso übergeben wurde. Vgl. Besitzwechsel.

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