auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführter Wechsel, der sich im Besitz der Unternehmung befindet. Er wird i. d. R. zum Nennwert unter Berücksichtigung des Diskonts für den Zeitraum Bilanzstichtag bis zur Fälligkeit bilanziert. Dem Besitzwechsel steht der Schuldwechsel gegenüber.
Erhält der Verkäufer von einem Kunden einen akzeptierten Wechsel, dann hat er gegenüber dem Kunden eine Wechselforderung, die im Rechnungswesen als Besitzwechsel bezeichnet wird.
Gezogener Wechsel (Rimesse), der sich im Besitz des Gläubigers der Wechselforderung befindet. Bilanziell das Umlaufvermögen; bei Banken: Bestandswechsel.
im Umlaufvermögen der Bilanz aufzuführender gezogener Wechsel, der sich im Portefeuille einer Unternehmung befindet. In der Regel liegt damit eine Kreditgewährung der Unternehmung gegenüber ihren Abnehmern vor. Daneben rechnen zu den Besitzwechseln die als Sicherheit bei Lieferanten oder Dritten befindlichen Wechsel sowie die zum Inkasso eingereichten Wechsel. Die Bewertung eines Besitzwechsels erfolgt normalerweise zum Nennwert, unter Abzug eines Diskonts für die Zeit vom Bilanzstichtag bis zum Fälligkeitstag des Wechsels. Je nach Beurteilung der Wechselschuldner können jedoch Wertabschläge notwendig sein. Das Gegenstück des Besitzwechsels ist der Schuldwechsel.
Begr. f. einen gezogenen Wechsel, der sich im Besitz des Gläubigers (z. B. eines Exporteurs) befindet. Vgl. Rimesse; Schuldwechsel, Passivwechsel.
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