(Passivwechsel) entstehen aus der Annahme (Akzept) gezogener Wechsel oder der Ausstellung eigener Wechsel (Solawechsel). Sie sind bis zur Weitergabe als Wechselverbindlichkeiten auf der Passivseite zu bilanzieren. Nicht zu passivieren sind die Kautionswechsel (Depotwechsel), d. h. Wechsel, die bei Banken, Verbänden, Auftraggebern usw. als Sicherheit für das Einhalten übernommener Verpflichtungen hinterlegt werden. Dem Schuldwechsel steht der Besitzwechsel gegenüber.
Auch: Passiv-, eigener Wechsel. Aus Sicht einer Bank ein Wechsel, bei dem die Bank als Akzeptant primärer Schuldner (Bankakzept, Akzeptkredit) oder bei dem sie Aussteller ist; dann liegt ein Solawechsel vor. Erscheinen in der Bankbilanz, wenn sie von der Bank in Umlauf gebracht - z. B. verkauft - werden unter der Passivposition »Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf«. Anders: Besitzwechsel.
(Passivwechsel) entsteht aus der Annahme (Akzept) gezogener Wechsel (Tratte) oder der Ausstellung eigener Wechsel (Solawechsel). Schuldwechsel sind mit dem Zeitpunkt der Weitergabe als Wechselverbindlichkeiten auf der Passivseite der -Bilanz zu bilanzieren. Dem Schuldwechsel steht der Besitzwechsel gegenüber.
Schuldwechsel stellen vermögensmindernde Schulden dar. Ihr Wert ist bei der Einheitsbewertung eines Betriebes (Betriebsschulden) bzw. vom Rohvermögen (bei der Vermögensbesteuerung einer Privatperson) abziehbar. Die für die Zahlbarstellung von Schuldwechseln entstehenden Bankgebühren sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn es sich beim Aussteller um einen Unternehmer handelt. Bei privaten Vorgängen sind diese Kosten in der Regel nicht abzugsfähig. Wird der Schuldwechsel zur Begleichung einer Rechnung ausgestellt und lautet er über einen höheren Betrag als der Rechnungsbetrag, so erhöht sich der Anschaffungspreis des Wirtschaftsgutes um die in den Wechselbetrag eingerechneten Zinsen.
Siehe: Wechsel
Begr. f. Wechsel, aus dem der Aussteller (Solawechsel) oder der Bezogene als Hauptschuldner verpflichtet ist. S. Passivwechsel; vgl. Akzept; Besitzwechsel.
Vorhergehender Fachbegriff: Schuldversprechen | Nächster Fachbegriff: Schuldzinsen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|