Das Schuldenregulierungsverfahren ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern im Falle einer eingeschränkten Zahlungsfähigkeit oder gar von Zahlungsunfähigkeitl des Schuldners. Ein Schuldner kann mit der Einleitung und Durchführung eines solchen Verfahrens einen Rechtsanwalt oder eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle (Schuldner- und Insolvenzberatung) beauftragen. Beim Schuldenregulierungsverfahren wird den Gläubigern ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan vorgelegt (Verbraucherinsolvenzverfahren). In diesem Plan schlägt der Schuldner seinen Gläubigern Wege und Methoden vor, auf welche Weise er ihre Ansprüche zu befriedigen gedenkt. Der außergerichtliche Einigungsversuch ist im übrigen die Voraussetzung für die Einleitung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens. Wird der Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern nicht akzeptiert, scheitert die Schuldenregulierung also, muß dies für das folgende Gerichtsverfahren von einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder von einer geeigneten Stelle (z. B. Schuldnerberatungsstelle) bestätigt werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Schuldenrückkäufe | Nächster Fachbegriff: Schuldenstrukturpolitik
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|