Bezeichnung für zwei zeitgleich abgeschlossene Verträge, die in Abhängigkeit zueinander stehen. Dabei werden Wertpapiere verkauft. Gleichzeitig verpflichtet sich der Verkäufer zum Rückkauf der Wertpapiere per Termin zu fixierten Konditionen. Die Abrechnungsbasis für das Kassageschäft bildet der aktuelle Marktpreis. Die Rückkaufkonditionen errechnen sich aus der Repo-Rate vermindert um den Ausschüttungs- bzw. Dividendenanspruch des Käufers für den Zeitraum des Sell-and-Buy-Back-Geschäfts. Das Sell-and-Buy-Back Geschäft ist damit dem Wertpapierpensionsgeschäft (Pensionsgeschäft) ähnlich. Es unterscheidet sich zu diesem aber in erster Linie durch seine feste Laufzeit ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit sowie durch die technische Abwicklung.
Vorhergehender Fachbegriff: Sell-/buy back-repos | Nächster Fachbegriff: Sell-off
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|